E-Voting: Stimmberechtigte der Gemeinde Sennwald können sich jetzt anmelden
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sennwald können ab der Abstimmung vom 18. Mai 2025 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting:
Zugehörige Objekte
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Flyer Anmeldeverfahren E-Voting (PDF, 180.47 kB) | Download | 0 | Flyer Anmeldeverfahren E-Voting |