Grundstückschätzung
Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen (GVA) gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Die Schätzungen der Versicherungs- und Steuerwerte erfolgen rollend, in der Regel alle 10 Jahre. Sie werden von Fachteams vorgenommen, die sich aus dem Fachschätzer und dem örtlichen Grundbuchverwalter zusammensetzen. Dabei werden u.a. folgende Werte festgelegt:
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
- Verkehrs- und Mietwert als Steuerwerte
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:
- Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) für die Errichtung von Grundpfandrechten.
Neubauten oder bauliche Wertvermehrungen mit einem Wert von mindestens 30'000 Franken sind ab Baubeginn zum Wert versichert, der dem Baufortschritt entspricht. Nach Erteilung der Baubewilligung erstellt das Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung. Diese gilt auch für Solaranlagen, welche im Meldeverfahren, also ohne eigentliche Baubewilligung, erstellt werden.
Bei Bauten oder baulichen Änderungen, die keine Baubewilligung erfordern oder die den Wert von 30'000 Franken nicht überschreiten, empfehlen wir eine Bauzeitversicherung freiwillig über das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.
Verschiebt sich der Baubeginn oder die Fertigstellung oder ergeben sich andere wichtige Änderungen beim Bauprojekt, so muss dies dem Grundbuchamt gemeldet werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Bauzeitversicherung durch die ordentliche Versicherung abgelöst. Dafür muss der Grundeigentümer nach Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen.
Sie können beim Grundbuchamt auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist eine Neuschätzung beantragen.
Anlässlich der Schätzung erfolgt eine kurze Besichtigung des Grundstücks mit einem Rundgang durch die Bauten, bei welchem sich das Fachteam ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen kann. Aufgrund der grossen Erfahrung des Fachteams dauert eine solche Besichtigung bei einfachen Grundstücken in der Regel kaum länger als 10 Minuten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 058 228 28 04 | grundbuchamt@sennwald.ch |