Sozialhilfebestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck eine Sozialhilfebestätigung vorlegen? Wir stellen Ihnen gerne eine solche Bestätigung aus. Sie können die Sozialhilfebestätigung direkt beim Sozialamt beziehen oder Online bzw. telefonisch bestellen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 058 228 28 11 | sozialamt@sennwald.ch |