Hundekontrolle An- / Abmeldung
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Einwohneramt jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mitteilen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 28 12 | einwohneramt@sennwald.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 80.00 pro Hund