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Hundekontrolle An- / Abmeldung

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Einwohneramt jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mitteilen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 80.00 pro Hund

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unbedingt die Chip-Nummer an.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.